
Grundschulunterricht
Gemäß dem in den öffentlichen Schulen Luxemburgs verankerten Inklusionsprinzip wird jedes Kind im Grundschulalter (im Regelfall 3 bis 12 Jahre) mit Wohnsitz in Luxemburg automatisch in der Grundschule seines Bezirks angemeldet – unabhängig davon, ob das Kind spezifischen Förderbedarf hat oder nicht. Jede Grundschule ist gemäß ihrer geografischen Lage einer Region oder Regionaldirektion zugeordnet. In jeder Regionaldirektion gibt es einen Ansprechpartner (Directeur/trice adjoint/e; beigeordneten Direktor) für Schüler mit spezifischem Förderbedarf. Er ist der erste Ansprechpartner für die Ausgestaltung der Beschulung eines Schülers mit spezifischem Förderbedarf und begleitet gemeinsam mit den Fachkräften des Teams zur Unterstützungs von Schülern mit spezifischem Förderbedarf (équipe de soutien pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) die Eltern bei den erforderlichen Schritten. Hat ein Schüler trotz der auf lokaler Ebene unternommenen Bemühungen weiterhin Schwierigkeiten, kann die regionale Inklusionskommission (commission d’inclusion, CI) einen Antrag an die Commission nationale d’inclusion (CNI) (Nationale Inklusionskommission) stellen, um ein Fördergutachten zur Ermittlung des spezifischen Förderbedarfes (Diagnostic Spécialisé) durch eines der acht Kompetenzzentren, darunter das CTSA, zu erhalten.

Sekundarunterricht
In den Sekundarschulen ist das Team zur Unterstützung von Schülern mit spezifischem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) für die Betreuung der Schüler zuständig, die spezifischen Förderbedarf haben. Dabei sind die einzelnen Schulen nicht entsprechend den Regionen oder Regionaldirektionen einer bestimmten Inklusionskommission (commission d’inclusion, CI) zugeordnet, sondern verfügen jeweils über ihre eigene CI. Benötigt ein Schüler also eine über die Maßnahmen der ESEB hinausgehende spezialisierte Förderung, bereiten die CI und die Eltern gemeinsam die Unterlagen für die Commission nationale d’inclusion (CNI) (Nationale Inklusionskommission) vor.
Wichtige Informationen
- Die Begleitung eines Kindes durch das CTSA (z. B.: Beobachtung des Kindes in der Schule, Durchführung von spezialisierten oder rehabilitativen Interventionen) kann erst erfolgen, nachdem das CTSA formell von der CNI dazu beauftragt wurde.
- Das CTSA arbeitet nur mit Kindern und Jugendlichen, bei denen bereits eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) von einem Arzt diagnostiziert wurde. Diese klinische Diagnose muss formell von einem multidisziplinären medizinischen Team erstellt werden. (Das CTSA erstellt keine medizinische Diagnose.)
- Bis die Unterlagen eines Kindes von der CNI bearbeitet wurden oder in der Wartezeit auf eine ASS-Diagnose, bietet das CTSA eine Beratungssitzung für Eltern an, um ihre Situation und mögliche erforderliche Zwischenschritte zu besprechen.
- Das CTSA kann auch allgemeine Fragen über Autismus beantworten, die von einer Fachkraft (z. B. Grundschullehrer, Sekundarschullehrer, Erzieher in einer Krippe oder Maison relais) gestellt werden, jedoch kann das Team des CTSA keine Fragen beantworten, die einen spezifischen Fall betreffen, solange die CNI das CTSA nicht mit dessen Betreuung beauftragt hat.
- Das CTSA betreut nur Kinder und Jugendliche mit ASS, die ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben. Plant eine Familie mit einem Kind im Grundschulalter mit einer ASS demnächst einen Umzug nach Luxemburg, empfehlen wir, mit dem beigeordneten Direktor des künftigen Wohnorts Kontakt aufzunehmen. Wenn das Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf älter als 12 Jahre ist und eine Sekundarschule besuchen soll, sollte sich die Familie mit dem Service de l’intégration et de l’accueil scolaires (SIA) (Dienst für schulische Integration und Aufnahme) in Verbindung setzen.
